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Umzug in Berlin

Berlin besteht aus zwölf Bezirken. Für ein vorübergehendes Haltverbot wegen eines Umzugs kommt es auf die genaue Straße und den Standort der Schilder an. Im Regelfall ist die Straßenverkehrsbehörde des Bezirks zuständig; bei Hauptverkehrsstraßen kann die zentrale Straßenverkehrsbehörde des Landes Berlin übernehmen. Auch einzelne Bezirke haben besondere Verfahren: In Friedrichshain-Kreuzberg wird die Aufstellung über eine Fachfirma organisiert, und in Treptow-Köpenick dürfen Anordnungen für Be- und Entladetätigkeiten nur qualifizierte Verkehrssicherungsunternehmen erhalten.

Die Übersicht unten führt die zwölf Bezirke mit ihren offiziellen Hinweisen, örtlichen Besonderheiten und den jeweiligen Kontaktstellen auf. Wo vorhanden, nennen die Bezirksseiten außerdem Ortsteile, Parkraumbewirtschaftung und eine ungefähre Straßenentfernung vom Firmensitz in Berlin zur Bezirksverwaltung. Die Entfernungen dienen nur der Orientierung und sind keine Fahrzeitangabe. Prüfen Sie vor dem Antrag immer die aktuelle Vorgabe der zuständigen Behörde: Genehmigung, Beschaffung der Verkehrsschilder und deren rechtzeitige Aufstellung sind getrennte Schritte. Paradiso Umzüge hat seinen Firmensitz in Berlin und führt Umzüge in den Berliner Bezirken durch.

Paradiso-Umzugswagen auf einer Berliner Straße mit dem Fernsehturm im Hintergrund.

Kurz gesagt

Halteverbot: zuständig
Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Bezirksamts
Halteverbot: Vorlauf
Durchschnittliche Bearbeitungszeit laut Service Berlin: etwa 4 Wochen
Halteverbot: Gebühr
Mindestgebühr 21,00 Euro, je nach Umfang und Dauer des Halteverbots

Umzug in Berlin Schritt für Schritt planen

Zeitplan, Angaben für ein Angebot, Halteverbot und Anmeldung nach dem Einzug kompakt erklärt.

Umzugs-Checkliste

Die zwölf Bezirke im Überblick

Ortsteile laut den Ortsteil-Seiten der Bezirksämter; Entfernungen als Straßenroute vom Firmensitz Meller Bogen 10 bis zum Sitz des jeweiligen Bezirksamts (OpenStreetMap-Routing, gerundet, ohne Verkehrslage).

Halteverbot in Berlin: so läuft der Antrag

Das Halteverbot für den Umzugstag ordnet die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts an, in dessen Gebiet die Straße liegt. Service Berlin nennt eine Mindestgebühr von 21,00 Euro, die mit Umfang und Dauer steigt, und eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von etwa 4 Wochen. Mehrere Bezirksämter weisen darauf hin, dass sie nur die Anordnung erteilen und keine Verkehrszeichen ausgeben.

Abweichungen einzelner Bezirke

  • Spandau: Hauptverkehrsstraßen: Senatsverwaltung zuständig
  • Mitte: Hauptverkehrsstraßen: Senatsverwaltung zuständig
  • Friedrichshain-Kreuzberg: Antrag über eine Fachfirma mit Rahmenanordnung
  • Treptow-Köpenick: Anordnung nur an qualifizierte Verkehrssicherungsunternehmen

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